Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 31. Juli 2009
Anlage 1

Anlage 1 – (zu § 3 Nummer 11)Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik

(Fundstelle: BGBl. I 2009, 2614; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Fundstelle Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit zwischen Aufwand und Nutzen möglicher Maßnahmen sowie des Grundsatzes der Vorsorge und der Vorbeugung, jeweils bezogen auf Anlagen einer bestimmten Art, insbesondere folgende Kriterien zu berücksichtigen: Einsatz abfallarmer Technologie, normal normal Einsatz weniger gefährlicher Stoffe, normal normal Förderung der Rückgewinnung und Wiederverwertung der bei den einzelnen Verfahren erzeugten und verwendeten Stoffe und gegebenenfalls der Abfälle, normal normal vergleichbare Verfahren, Vorrichtungen und Betriebsmethoden, die mit Erfolg im Betrieb erprobt wurden, normal normal Fortschritte in der Technologie und in den wissenschaftlichen Erkenntnissen, normal normal Art, Auswirkungen und Menge der jeweiligen Emissionen, normal normal Zeitpunkte der Inbetriebnahme der neuen oder der bestehenden Anlagen, normal normal die für die Einführung einer besseren verfügbaren Technik erforderliche Zeit, normal normal Verbrauch an Rohstoffen und Art der bei den einzelnen Verfahren verwendeten Rohstoffe (einschließlich Wasser) sowie Energieeffizienz, normal normal Notwendigkeit, die Gesamtwirkung der Emissionen und die Gefahren für den Menschen und die Umwelt so weit wie möglich zu vermeiden oder zu verringern, normal normal Notwendigkeit, Unfällen vorzubeugen und deren Folgen für den Menschen und die Umwelt zu verringern, normal normal Informationen, die von internationalen Organisationen veröffentlicht werden, normal normal Informationen, die in BVT-Merkblättern enthalten sind. normal normal normal arabic

Kurz erklärt

  • Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind Aufwand und Nutzen von Maßnahmen zu berücksichtigen.
  • Es sollen abfallarme Technologien und weniger gefährliche Stoffe eingesetzt werden.
  • Die Rückgewinnung und Wiederverwertung von Stoffen und Abfällen ist zu fördern.
  • Fortschritte in Technologie und wissenschaftlichen Erkenntnissen sind zu beachten.
  • Die Gesamtwirkung von Emissionen und die Vermeidung von Unfällen sollen minimiert werden.